Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hotel Pension Kaden Dresden
Inhaber: Heike Kaden
Königsbrücker-Landstraße 31
01109 Dresden

Mit Ihrer Buchung erkennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das
Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln, an.
Diese AGB’s gelten für alle unsere Dienstleistungen, die unmittelbar oder mittelbar (d.h., über Dritte) über das Internet, per E-Mail oder
per Telefon zur Verfügung gestellt werden.
Diese AGB’s liegen ferner in allen Gästezimmern aus und werden Ihnen auf Wunsch auch übersandt.

Mit dem Zugriff auf unsere Webseite und dem Surfen auf dieser,
sowie der Nutzung unserer Webseite zu dem Abschluss einer Buchung bestätigen Sie,
dass Sie die unten aufgeführten Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden haben und diesen zustimmen – einschließlich der Datenschutzbestimmungen.

Diese AGB’s sind Ihnen damit ausreichend zur Kenntnis gebracht werden und beziehen sich ebenfalls auf den gesamten Bereich ( Grundstück) der Pension.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.

1. GELTUNGSBEREICH

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung von Gästezimmern zur Beherbergung von Gästen in unserer Pension.
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als
Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Pension in Textform.

2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme der der Buchung bzw. Bestätigung der Reservierung des Kunden durch die Pension zustande. Der Pension steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

(2) Vertragspartner sind die Pension und der Kunde.
Hat ein Dritter für den Kunden gebucht, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern der Pension eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

(3) Alle Ansprüche gegen die Pension Kaden verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren.
Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen.

3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

(1) Die Pension ist verpflichtet das vom Kunden gebuchte Zimmer bereitzustellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen und die vereinbarten Preise der Pension Kaden zu zahlen.
Dies gilt auch für die vom Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen an Dritte.

(3) Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.

(4) Rechnungen der Pension ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.

(5) Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen.

4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/ NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN (NO SHOW)

(1) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Pension geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde,
ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn die Pension der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

(2) Sofern zwischen der Pension und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde (Option),
kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen.
Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber der Pension in Textform ausübt.

(3) Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt
die Pension einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält die Pension den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.
Die Pension wird die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anrechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann die Pension den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80 % des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

(4) Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen,
ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt (No Show).

5. RÜCKTRITT DER PENSION

(1) Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann,
ist die Pension in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage de Pension mit angemessener
Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

(2) Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(3) Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
– Höhere Gewalt oder andere der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden. Wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
– der Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der
Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist;
– der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.

(4) Der berechtigte Rücktritt der begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

(1) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

(3) Eine Spätanreise – d.h. eine Anreise nach 18.00 – ist der Pension grundsätzlich mitzuteilen.

Andernfalls hat die Pension das Recht, die Zimmer im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht anderweitig zu vergeben.
Der Kunde hat in diesem Falle keine Anspruch auf das gebuchten Zimmer bzw. gleich- / höherwertigen Ersatz.
Ein Schadensersatzanspruch besteht in diesem Falle nicht

(4) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.

Danach kann die Pension aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende
Nutzung

– bis 18:00 Uhr 50 %

– ab 18:00 Uhr 90 %
des vertraglich vereinbarten Preises in Rechnung stellen.

Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass der Pension kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7. HAFTUNG DER PENSION

(1) Bei verursachten Schäden haftet die Pension bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seiner Erfüllungsgehilfen,– nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet die Pension und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder nach unverzüglicher Mitteilung des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
Der Kunde ist verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten, sowie alle Störungen bzw. Schäden der Pension unverzüglich mitzuteilen.

(2) Für eingebrachte Sachen haftet die Pension dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten haftet die Pension nur, wenn diese im Safe der Pension aufbewahrt wurden.
Die Pension empfehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

(3) Soweit dem Kunden für Fahrräder oder andere Fahrzeuge ein Stellplatz in der Garage oder auf dem Grundstück der Pension, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.

Eine Überwachungspflicht der Pension besteht nicht.

Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Pensionsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8. NUTZUNG DER ZIMMER

(1) Der Kunde ist nicht berechtigt mehr Personen in die Räumlichkeiten aufzunehmen als in der Reservierungsbestätigung angegeben sind.
Sollte der Kunde gegen die Vereinbarung verstoßen, ist die Pension zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt oder kann einen angemessenen Zuschlag für die Überbelegung berechnen.

(2) Die Zimmert, sämtliche Einrichtungsgegenstände und Anlagen sind vom Kunden pfleglich zu behandeln.

Beim Verlassen der Zimmer sind stets Eingangstür, sämtliche Fenster und Wasserhähne zu schließen.

Alle elektrischen Geräte und Anlagen, sowie die Beleuchtung sind abzuschalten.

Bei Abreise des Kunden sind die Räumlichkeiten in einem sauberen Zustand mit dem kompletten, bei der Übernahme vorhandenem Inventar schadensfrei zu übergeben.

(3) Die allgemeinen Ruhezeiten, insbesondere die Nachtruhe von 22 bis 7 Uhr, sind einzuhalten.

(4) Den Gästen ist es nicht gestattet ,
mitgeführte Elektrogeräte, ausgenommen Haartrockner und elektrische Rasierapparate, zu benutzen.
Das gilt insbesondere für Heizgeräte, Wasserkocher, Tauchsieder, Kochplatten, Bügeleisen usw..
Ebenso ist das Kochen sowie das Entzünden von Kerzen und sonstigem Brennbarem auf den Zimmern untersagt.

(5). Aus Hygiene- und Sicherheitsgründen ist es nicht erlaubt, warme Speisen und warme Getränke im Zimmer zu zubereiten.

(6) Der Verzehr selbst mitgebrachter Speisen und Getränke in den gemieteten Zimmern ist nur geringem Maße gestattet.

(7) Haustiere werden nicht beherbergt. Reist der Gast trotzdem mit Haustieren an, hat er selbst die ihm durch die Nichtbeherbergung entstehenden Kosten zu tragen.

(8) Das Rauchen ist in allen Zimmern inklusive den Toiletten und Fluren nicht erlaubt.
Bei Zuwiderhandlung werden dem Gast die zusätzlichen Reinigungskosten (Gardinen, Mobiliar, usw.) in Form einer Pauschale in
Höhe von 250.- € in Rechnung gestellt.

(9) Kann das Zimmer wegen des starken Rauchgeruchs am nächsten Tag nicht vermietet werden, wird dem Verursacher der Umsatzausfall bei Stornierung des zu vermietenden Zimmers, sowie Kosten für die Heimreise oder anderweitige Unterbringung der nachfolgenden Gäste in Rechnung gestellt.

9. BESCHÄDIGUNGEN UND HAFTUNG

(1) Beschädigung oder Verschmutzung von Gebäude oder Inventar ist umgehend zu melden.
Der entstandene Schaden ist durch den Verursacher zu ersetzen.
Schadenersatzzahlungen sind unverzüglich zu leisten.

(2) Die Pension behält sich vor, bei erheblicher Verschmutzung des Zimmers, des Inventars oder der Bettwäsche/Handtücher welche über das normale Maß hinausgeht, eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von 25,- € zu berechnen.

(3) Mit Aushändigung des Zimmer- und Eingangsschlüssels haftet der Kunde für einen Verlust des Schließanlagen – Schlüssels.

Bei Verlust werden 85,- € Wiederbeschaffungspreis plus 20 % Aufwandspauschale berechnet.

10 . NUTZUNGSBEDINGUNGEN INTERNETZUGANG W-LAN

(1) Der Internetzugang per W-LAN erfolgt durch Eingabe eines Benutzer-Codes.
Der Benutzer-Code wird nur Gästen ausgehändigt,
welche die „Nutzungsvereinbarung Internet“ der Pension gelesen und akzeptiert haben.

Die “Nutzungsvereinbarungen Internet” liegt in allen Gästezimmern unserer Pension Dresden in Schriftform zur Einsicht.

(2) Mit der Verwendung der Zugangsdaten ( Benutzer-Code) wird die“ Nutzungsvereinbarung Internetzugang“ der Pension anerkannt.

(3) Die Nutzung ist unentgeltlich und auf die Dauer des Reservierungszeitraumes beschränkt.
Für die tatsächliche Verfügbarkeit des Internet-Zuganges wird keinerlei Gewähr übernommen.
Der Nutzer hat kein Recht, den Internet Zugang auf bestimmte Weise oder auf bestimmte Dauer zu nutzen.

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

(2) Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz der Pension.
Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz der Pension.

(3) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.